KINDER UNTER 2 JAHREN
Kinder unter 2 Jahren reisen kostenfrei auf dem Schoss eines Erwachsenen. Sie müssen bei der Reservierung angegeben werden.
Aus Sicherheitsgründen darf ein Reisender nicht mit 2 Babys reisen. Eine zusätzliche Begleitperson muss sich um eines der beiden Kinder kümmern.

KINDER VON 4 BIS 11 JAHREN
Kinder über 4 und unter 12 Jahren können alleine reisen. Sie werden nach der Anmeldung bei der Reservierung von der Fluggesellschaft betreut. Begleitpersonen, die die Kinder zum Flughafen bringen, bzw. diese vom Flughafen abholen, müssen grundsätzlich einen Personalausweis vorlegen.


Kinder unter 4 Jahren dürfen nicht allein reisen und müssen unbedingt von einem gesunden Fluggast über 18 Jahren begleitet werden.

BEHINDERUNGEN
Als Person mit Behinderung gelten alle Personen, deren Mobilität folgendermaßen beeinträchtigt ist:
- sensorische oder motorische Einschränkungen
- geistige Schwächen
- hohes Alter
- gesundheitliche Gründe

Gemäß der Beschlüsse der IATA 700 kann TWIN JET den Transport von Personen mit Behinderungen unter folgenden Bedingungen ablehnen :
- die Sicherheit, sowie das Wohlergehen des Fluggastes selbst, anderer Fluggäste und des Flugpersonals ist eingeschränkt.
- mangelnde Ausrüstung an Bord, sowie die Ablehnung der allgemeinen Transportbedingungen oder anderer rechtlicher Bestimmungen bezüglich des Transportes von Personen mit Behinderung durch den Fluggast.
Der Transport von Personen mit Behinderungen hängt damit von allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und geschäftspolitischen Vorschriften ab.

BEGLEITPERSONEN
Eine Person mit Behinderung muss von einem gesunden Erwachsenen (über 18 Jahre alt) begleitet werden. Dieser darf sich weder um ein unter zwei Jahre altes Kind, noch um eine weitere Person mit Behinderung kümmern. Er kann durch den Passagier bestimmt werden (Familienmitglied, Krankenpfleger, Arzt...).

SCHWANGERSCHAFT
Vom siebten bis einschließlich achten Schwangerschaftsmonat bitten wir Sie eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die das Schwangerschaftsstadium zum Zeitpunkt Ihrer Reise belegt.
Über den achten Schwangerschaftsmonat hinaus, ist die Reise nicht gestattet.