CORONAVIRUS COVID-19: MASSNAHMEN ZUR ANPASSUNG IHRER REISE
Das Tragen von Mundschutz ist bei der Ankunft am Flughafen, für die Dauer des Fluges und bis zum Verlassen des Zielflughafens verpflichtend. Sie sollten Ihre Gesichtsmaske nicht entfernen, wenn dies nicht erforderlich ist. Die Gesichtsmaske sollte dicht am Gesicht anliegen und Nase und Mund vollständig bedecken. Beim Aufsetzen oder Abnehmen des Gesichtsschutzes sollte die äußere Schicht des Gesichtsschutzes nicht berührt werden, um eine Kontamination der Hände zu vermeiden. Darüber hinaus müssen Gesichtsmasken beim Verlassen des Flughafens ordnungsgemäß in dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden und dürfen nicht auf den Kabinenboden geworfen oder in Sitzbezüge gelegt werden.
Wenn Sie Symptome im Zusammenhang mit Covid-19 haben (Husten, Fieber, Kopfschmerzen, Atembeschwerden etc.) oder in den 14 Tagen vor Ihrer Abreise Kontakt zu einer positiv auf Covid-19 getesteten Person hatten, bitte verschieben Sie Ihre Reise und befolgen Sie die Gesundheitsempfehlungen Ihres Abfluglandes.
Twin Jet räumt seinen Passagieren die Möglichkeit ein, ihre Reisedaten innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Tickets, d.
Bei Abflügen von bestimmten Twin Jet-Flügen können die Flughäfen eine Körpertemperaturkontrolle durchführen, bei Verdacht auf Übertemperatur darf der Passagier nicht an Bord gehen.
Um den Kontakt zum Flughafenpersonal und zur Infrastruktur zu reduzieren, bitten wir Sie, den Check-in-Prozess vor Ihrer Ankunft am Flughafen per Online-Check-in abzuschließen und Ihre Bordkarte als mobile oder gedruckte Version vorzulegen. Eine Gepäckkennzeichnung außerhalb des Flughafens ist mit Twin Jet nicht möglich.
Reisen Sie ruhig und unbeschwert: Angesichts der geltenden Gesundheitsmaßnahmen empfehlen wir Ihnen, Ihre Ankunft am Flughafen zu antizipieren. Wir laden Sie auch ein, das Handgepäck so gering wie möglich zu halten und so entspannter zu Ihrem Flugsteig zu gelangen. Um Zugang zum Boarding zu erhalten, werden Reisende gebeten, sich vor jeder Reise über die Einreisebedingungen des Ziellandes zu informieren: https://reopen.europa.eu/en