Ob Sie beruflich oder als Tourist reisen,
ob sie in Frankreich oder weltweit unterwegs sind,
in diesem Menü finden Sie viele praktische Ratschläge.
Für die gesamte Reisedauer des Hin- und Rückfluges unterliegen die Passagiere den im Abflugland geltenden Bestimmungen von Polizei, Zoll und Gesundheitswesen.
BEGRENZTE CHECK-IN-ZEITEN
Der Check-In beginnt in der Regel eine Stunde vor dem Start. Passagiere die sich nicht bis spätestens 20 Minuten (bei Flügen innerhalb Frankreichs), bzw. 30 Minuten (bei internationalen Flügen) vor Abflug am Check-In-Schalter gemeldet haben, können nicht abgefertigt werden.
Achtung: Bei Überschreitung der Check-In-Zeiten, kann Ihr Platz einem anderen Fluggast übertragen werden.
Sonderfälle :
Alle TWIN JET-Flüge sind Nichtraucher-Flüge !
Dieses Verbot gilt auch für die Toilettenräume.
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Um technische Störungen an Bord zu vermeiden, müssen Handys während des gesamten Fluges ausgeschaltet sein.
Laptops und CD-Player müssen während der Start- und Landephase, oder nach Aufforderung des Flugpersonals ausgeschaltet werden.
Kinder über 4 und unter 12 Jahren können allein reisen. Sie werden nach Übereinkunft bei der Reservation von der Fluggesellschaft betreut. Begleitpersonen, die die Kinder zum Flughafen bringen, bzw. diese vom Flughafen abholen, müssen grundsätzlich einen Personalausweis vorlegen.
Kinder unter 4 Jahren dürfen nicht allein reisen und müssen unbedingt von einem gesunden Fluggast über 18 Jahren begleitet werden.
KINDER UNTER 2 JAHREN
Kinder unter 2 Jahren reisen kostenfrei auf dem Schoss eines Erwachsenen. Sie müssen bei der Reservation angegeben werden.
Aus Sicherheitsgründen darf ein Reisender nicht mit 2 Babys reisen. Eine zusätzliche Begleitperson muss sich um eines der beiden Kinder kümmern.
Vom siebten bis einschließlich achten Schwangerschaftsmonat bitten wir Sie eine
ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die das Schwangerschaftsstadium zum
Zeitpunkt Ihrer Reise belegt.
Über den achten Schwangerschaftsmonat hinaus, ist die Reise nicht gestattet.
Flüge für jeden...
Als Person mit Behinderung gelten alle Personen deren Mobilität folgendermaßen beeinträchtigt ist:
BEGLEITPERSONEN
Eine Person mit Behinderung muss von einem gesunden Erwachsenen (über 18 Jahre alt) begleitet werden. Dieser darf sich weder um ein unter zwei Jahre altes Kind, noch um eine weitere Person mit Behinderung kümmern. Er kann durch den Passagier bestimmt werden (Familienmitglied, Krankenpfleger, Arzt...).
ALLGEMEINE TRANSPORTBEDINGUNGEN
Gemäß der Beschlüsse der IATA 700 kann TWIN JET den Transport von Personen mit Behinderungen unter folgenden Bedingungen ablehnen :
Der Transport von Personen mit Behinderungen hängt damit von allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und geschäftspolitischen Vorschriften ab.
Unter der Bedingung, dass alle Formalitäten vorab geklärt wurden und dass das Einverständnis der Fluggesellschaft bei der Reservation eingeholt wurde, sind Haustiere an Bord akzeptiert. Sie müssen in einer weichen geschlossenen Tasche (maximale Maße 55 x 40x 20 cm) untergebracht sein, in der sie atmen können. Ihr Kopf darf nicht aus der Tasche herausragen.
Sperrige Käfige und Körbe sind in der Kabine nicht gestattet.
Für Haustiere, die aufgrund ihrer Größe nicht in der Kabine reisen können, stehen Ihnen in manchen Flughäfen vor Abflug spezielle Käfige zur Verfügung. In diesem Fall werden die Tiere im Gepäckraum untergebracht. (Informieren Sie sich vorab bei TWIN JET)
GEPÄCK IN DER KABINE
Pro Person ist nur ein Gepäckstück erlaubt. Dieses darf eine Größe von 115 cm und ein Gewicht von 6 kg nicht überschreiten. Der Passagier ist während der gesamten Reisedauer für sein Gepäckstück selbst verantwortlich.
FÜR DEN GEPÄCKRAUM REGISTRIERTE GEPÄCKSTÜCKE
Ihr Gepäck wird kostenlos im Gepäckraum transportiert, solange es das auf Ihrem Flugticket vorgegebene Gewicht (20 kg) nicht überschreitet. Nutzen Sie vorzugsweise Hartschalenkoffer und denken Sie daran diese abzuschließen.
INEMPFANGNAHME IHRES GEPÄCKS
Kontrollieren Sie bei der Inempfangnahme, ob es sich um Ihr Gepäckstück handelt.
Kontrollieren Sie vor dem Verlassen des Flughafens, ob Sie alle Gepäckstücke (aus dem Gepäckraum und aus der Kabine) bei sich haben.
Innerhalb des Flughafens
Sobald Sie bei der Inempfangnahme auf ein Problem stoßen (geöffnetes oder beschädigtes Gepäck), informieren Sie sofort die Gepäckausgabe. Diese befindet sich in der Regel in der Ankunftshalle, oder direkt am Ausgang.
Außerhalb des Flughafens
Wenn Sie ein Problem (beschädigtes Gepäck, fehlende Gegenstände o.ä.) bei Ihrer Ankunft zu Hause feststellen, setzen Sie sich umgehend mit dem Gepäckservice des Flughafens in Verbindung.
Wir bitten Sie daher sich vor dem Abflug rechtzeitig am Flughafen einzufinden.
VERBOTENE OBJEKTE IN DER KABINE
FÜR DEN GEPÄCKRAUM VERBOTENE OBJEKTE
Gemäß internationaler und nationaler Bestimmungen der Luftfahrt, sind gefährliche Gegenstände im Gepäckraum aus Sicherheitsgründen untersagt.
Es handelt sich um alle explosiven, brennbaren, ätzenden, oxidierenden, reizauslösenden, giftigen, radioaktiven, magnetischen Stoffe, einschließlich Chlor, Farben und komprimierte Gase (z.B. Campinggas).