VERBOTENE GEGENSTÄNDE IN GEPÄCK IN DER KABINE
Es ist möglich, dass Ihr Handgepäck am Flugsteig für den Transport im Frachtraum entnommen wird. Achten Sie darauf, dass Sie alle persönlichen Gegenstände, die für Ihre Reise wichtig sind (Ausweispapiere, Medikamente, elektronische Geräte usw.), bei sich tragen und die Bestimmungen für verbotene Gegenstände im Frachtraum beachten.

Unabhängig von allen anwendbaren Sicherheitsbestimmungen, dürfen folgende Artikel weder in Sicherheitsbereiche noch mit an Bord des Flugzeugs genommen werden:

  1. Waffen, Feuerwaffen oder andere Schusswaffen, wie z.B:
  • Schusswaffen wie z.B. Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten
  • Spielzeugwaffen, Kopien oder Imitationen von Waffen, die mit echten verwechselt werden können
  • Komponenten von Waffen, ausgeschlossen Zielfernrohre
  • Luftdruckwaffen und Sauerstoffwaffen wie Pistolen, Schrotflinten, Gewehre und Waffen mit jeder Art von Kugelfüllung
  • Leuchtsignalpistolen und Startpistolen
  • Bogenschießwaffen jeder Art und Pfeile
  • Harpunen und Speere
  • Schleudern und Katapulte
 
  1. Betäubungswaffen – Waffen, zur Betäubung oder Ruhigstellung, wie z.B:
  • Shockwaffen, wie z.B. Betäubungspistolen, Teaser oder Betäubungsstäbe
  • Bolzenschussgeräte
  • Chemikalien zur Ruhigstellung, Gase und Sprays wie z.B. Pfefferspray, Mazis, Paprikasprays, Tränengas und Tierabschreckendes Spray
 
  1. Gegenstände mit scharfer Spitze oder Ecke – Gegenstände die über eine scharfe Ecke oder/und Spitze verfügen die zur Herbeiführung von ernsthaften Verletzungen genutzt werden können, wie z.B:
  • Gegenstände zum Hacken, wie z.B. Äxte, Beile oder Klingen,
  • Eispickel oder –äxte
  • Rasierklingen
  • Teppichmesser
  • Messer mit einer mehr als 6cm langen Klinge
  • Scheren und Klingen mit mehr als 6 cm Länge (gemessen von Hebelpunkt)
  • Kampfsportgegenstände mit scharfer Spitze oder Ecke
  • Schwerter und Säbel
 
  1. Werkzeuge – Werkzeuge, mit denen Verletzungen zugefügt werden können und mit denen die Sicherheit des Flugzeuges beeinträchtigt werden könnte, wie z.B:
  • Brechstangen
  • Bohrer und Bohrstäbe, einschließlich kabelloser tragbarer Akkubohrer
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft mit mehr als 6 cm Länge die als Waffe gebraucht werden könnten. So z.B. Schraubenzieher und Meißel
  • Sägen, einschließlich kabellose, tragbare Akkusägen
  • Lötgeräte
  • Bolzen und Nagelwaffen
 
  1.  Stumpfe Gegenstände – Gegenstände die zum Zufügen ernsthafter Verletzungen verwendet werden könnten, wie z.B:
  • Baseball- und Softballschläger
  • Stäbe, Stöcker, Totschläger, Gummiknüppel
  • Kampfsportausrüstung
 
  1. Explosive und entzündbare Gegenstände und Geräte – explosive und entzündbare Substanzen und Gegenstände die in der Lage sind oder in der Lage zu sein scheinen, ernsthafte Verletzungen zuzufügen oder die eine Sicherheitsbedrohung für das Flugzeug darstellen könnten, wie z.B:
  • Munition
  • Sprengstoff
  • Zünder und Lunten
  • Nachbildungen von explosiven Gegenständen
  • Minen, Granaten und andere explosive, militärische Gegenstände
  • Feuerwerkskörper und Pyrotechnik
  • Rauchgeneratoren und Rauchpatronen
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe

VERBOTENE GEGENSTÄNDE IN AUFGEGEBENEN GEPÄCK
  • Sprengstoff, Munition, entflammbare Flüssigkeiten und korrosive Produkte
  • Sprengkapseln, Zünder und Zündschnüre- Minen, Granaten und andere militärische Sprengstoffe
  • Bakteorologische, Nukleare und Chemische Substanzen
  • Streichhölzer, Feuerzeuge und Feuerzeugbenzin
  • Akkumulatorensäure
  • Ausgebaute Lithium Batterien mit mehr als 160Wh und einzelne Lithium Batterien (einzeln transportiert, nicht in ein Gerät eingebaut)
  • Feuerwerk, Böller, Knallkörper, Wunderkerzen, Bengalos, Leuchtgeschosse, Nachbildungen von Feuerwaffen, Selbstverteidigungssprays (z.B. Pfefferspray), Rauchpatronen
  • Tragbare Campingkocher, Gaspatronen, Sauerstofftanks für Tauchausrüstung
  • Farbe, Firn, Lacke
  • Giftiges Material, ansteckendes Material, radioaktives Material
  • Chemische Produkte, Düngemittel, Unkrautvernichtungsmittel, Pestizide, Insektenvertilgungsmittel
  • Ätzmittel, Bleiche, Chlor, chemisches Reinigungsmittel
  • Flammbare Flüssigkeiten wie z.B. Benzin, Verdünner, Lösungsmittel und Azeton
  • Bleithermometer, Barometer
  • Tauchleuchten (falls Batterie oder/und Lampe nicht entfernt ist)

BEFÖRDERUNG VON FLÜSSIGKEITEN
Flüssigkeiten sind in der Kabine erlaubt, sofern wie ihr Volumen die 100ml bzw. 100g pro Produkt nicht übersteigt.
Diese Flüssigkeiten müssen separat in einer durchsichtigen und wasserdicht verschließbaren Plastiktüte mit maximal 1 Liter Volumen und den Maximalmaßen von 20x20cm, transportiert werden.


Folgende Flüssigkeiten sind zulässig, sofern sie an Bord benötigt werden:
  • Flüssige Medikamente (Insulin, Sirups usw.), sofern Sie dafür ein gültiges Rezept auf Ihren Namen bei der Sicherheitskontrolle vorweisen können.
  • Babynahrung.
  • Nahrungsmittel und Medikamente die dringend zu gesundheitlichen Zwecken erforderlich sind - bitte beachten Sie, daß das Sicherheitspersonal die Produkte genau überprüfen muß (ggf. durch probieren).
  • Spezifische Nahrungsmittel (zum Beispiel im Fall von Laktoseintoleranz oder Gluten Allergien).

BEFÖRDERUNG VON SMART LUGGAGE
Die Bezeichung "Smart Luggage" bezeichnet Gepäck, das mit Lithium Batterien ausgestattet ist und z.B. das Laden von externen Geräten, den Einbau eines GPS-Senders, eines Selbstwiegesystems oder eines digitales Schließsystems ermöglicht.
Diese Batterien sind jedoch instabil und unterliegen der Gefahr eines thermischen durchegehens. In den letzten Jahren haben sich Vorfäll mit Lithium Batterien gehäuft.


Seit dem 15. Januar 2018, gilt ein, von der International Air Transport Organisation verhängtes Verbot, dass das Mitführen von "Smart Luggage"-Handgepäck verbietet, bei dem die Batterie zum Aufladen eines externen Geräts konstruiert ist, und die nicht vom Gepäckstück entfernt werden kann. TwinJet folgt dieser Entscheidung der IATA.

In Bezug auf "Smart Luggage", bei dem die Batterie vom Gepäck getrennt werden kann, gelten folgende drei Vorraussetzungen unter denen die Gepäckstücke mitgeführt werden dürfen:
  • Die Lithium Batterie muss vom Gepäck entfernt werden.
  • Die Lithium Batterie muss vom Passagier in der Kabine mitgeführt werden.
  • Die Lithium Batterie darf erst wieder eingesetzt werden, wenn der Flug seinen Bestimmungsort erreicht hat.

Die o.g. Regeln gelten nicht für "Smart Luggage" mit Lithium Knopfzelle.